Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 2001,
16.10.2001
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen
StF: BGBl. III Nr. 203/2001 (NR: GP XXI RV 64 AB 291 S. 36. BR: AB 6221 S. 668.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Juli 2001 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 24, Absatz eins, mit 16. Oktober 2001 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Kuba, die im weiteren Vertragsparteien genannt werden, haben in der Absicht, die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten zu verbessern, und die soziale Wiedereingliederung von zu Freiheitsentziehung verurteilten Personen durch Strafverbüßung in deren Heimatstaat zu erleichtern,
folgende Vereinbarung getroffen: