Grenzabfertigung Bahnhöfe Villach und Jesenice
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 101 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2004,
01.06.2001
30.04.2004
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Villach und Jesenice
StF: BGBl. III Nr. 101/2001
idF:
BGBl. III Nr. 39/2004
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Juni 2001 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr *1) in Hinblick auf die Bahnhöfe Villach-Hauptbahnhof, Villach-Westbahnhof und Autoverlade Villach-Ost sowie in Hinblick auf den Bahnhof Jesenice und die Grenzabfertigung in Reisezügen auf der Bahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Villach-Hauptbahnhof, Westbahnhof und Autoverlade Villach-Ost und Jesenice Folgendes vereinbart:
_____________________________________________________________________ *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2001,