Kurztitel

Grenzabfertigung Bahnhöfe Spielfeld und Maribor

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2004,

Inkrafttretensdatum

01.06.2001

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Langtitel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Spielfeld und Maribor

StF: BGBl. III Nr. 100/2001

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 39/2004

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Juni 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr *1) in Hinblick auf die Bahnhöfe Spielfeld und Maribor sowie in Hinblick auf die Grenzabfertigung in Reisezügen zwischen diesen Bahnhöfen Folgendes vereinbart:

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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 94/2001