Befreiung der internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich von der Werbeabgabe
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2001,
09.05.2001
Verordnung der Bundesregierung über die Befreiung der internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich von der Werbeabgabe
StF: BGBl. II Nr. 179/2001
Auf Grund des Paragraph eins, Absatz eins und 2 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977, in der jeweils geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet: