Luftverkehrsabkommen (Aserbaidschan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2001,
Vertrag – Aserbaidschan
Paragraph 0
01.03.2001
04.07.2000
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN
StF: BGBl. III Nr. 76/2001
Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 26. Juli 2000 bzw. am 11. Jänner 2001 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. März 2001 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Aserbaidschan
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
e-rk3
17.09.2019
20001303
NOR30001398