Kurztitel

Gaswirtschaftsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2000,

Inkrafttretensdatum

31.03.2000

Außerkrafttretensdatum

23.08.2002

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der

Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG)

Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der

Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG), das

Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im

Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird,

das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das

Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden

und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im

Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control

GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das

Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und

die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und

Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen

werden (Energieliberalisierungsgesetz)

(NR: GP XXI RV 66 und Zu 66 AB 210 S. 32. BR: 6167 AB 6195 S. 667.)

[CELEX-Nr.: 398L0030, 391L0296, 394L0049, 395L0049]

StF: BGBl. I Nr. 121/2000

Änderung

BGBl. I Nr. 136/2001 (NR: GP XXI RV 742 AB 824 S. 81. BR: 6458 AB 6459 S. 681.)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1: Gaswirtschaftsgesetz - GWG

Artikel 2: Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der

im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation

Artikel 3: Änderung der GewO 1994

Artikel 4: Änderung des Rohrleitungsgesetzes

Artikel 5: Änderung des Preisgesetzes 1992

Artikel 6: Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes

Artikel 7: Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und

-organisationsgesetzes

Artikel 8: Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden

im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission

Artikel 9: Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden

Artikel 1
Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der
Erdgaswirtschaft erlassen werden

(Gaswirtschaftsgesetz - GWG)

                           Inhaltsverzeichnis

                               1. Teil

                              Grundsätze

§  1. Umsetzung von EU-Recht

§  2. Anwendungsbereich

§  3. Ziele

§  4. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§  5. Grundsätze beim Betrieb von Erdgasunternehmen

§  6. Begriffsbestimmungen

                               2. Teil

                            Rechnungslegung

§  7. Rechnungslegung

                               3. Teil

Auskunfts- und Einsichtsrechte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,

                             Meldepflichten

§  8. Auskunfts- und Einsichtsrechte

§  9. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

§ 10. Meldepflicht von Erdgaslieferungsverträgen

§ 11. Festlegung besonderer Meldepflichten

§ 12. Informationspflicht

                               4. Teil

                     Betrieb von Erdgasunternehmen

                             1. Hauptstück

                        Ausübungsvoraussetzungen

§ 13. Genehmigung und Untersagung

§ 14. Genehmigungsvoraussetzungen

§ 15. Technischer Betriebsleiter

§ 16. Geschäftsführer

                             2. Hauptstück

              Rechte und Pflichten von Erdgasunternehmen

                             1. Abschnitt

                        Allgemeine Bestimmungen

§ 17. Pflichten der Netzbetreiber

§ 18. Diskriminierungsverbot

§ 19. Bedingungen für den Netzzugang (Allgemeine Netzbedingungen)

§ 20. Netzbenutzungsentgelte

§ 21. Verweigerung des Netzzugangs

§ 22. Ausnahme von der Verpflichtung zur Gewährung des Netzzugangs

§ 23. Streitbeilegungsverfahren

§ 24. Versorgungspflicht, Genehmigung der Versorgungsbedingungen und

      Preisbestimmung

§ 25. Verwertung nicht absetzbarer Gasmengen

                             2. Abschnitt

        Fernleitungen, Fernleitungsunternehmen und Erdgastransit

§ 26. Fernleitungsunternehmen und Fernleitungen

§ 27. Erdgastransit

§ 28. Veröffentlichung der Allgemeinen Netzbedingungen und

      Preisansätze

                             3. Abschnitt

                          Verteilerunternehmen

§ 29. Allgemeine Anschlusspflicht

§ 30. Informationspflichten

§ 31. Veröffentlichung der Allgemeinen Netzbedingungen und

      Preisansätze

                            3. Hauptstück

                             Haftpflicht

§ 32. Haftungstatbestände

§ 33. Haftungsgrenzen

§ 34. Haftungsausschluss

§ 35. Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung

                            4. Hauptstück

         Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb eines Netzes

§ 36. Endigungstatbestände

§ 37. Entziehung

§ 38. Umgründung

§ 39. Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechtes

§ 40. Zurücklegung der Genehmigung

§ 41. Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung

                               5. Teil

                        Netzzugangsberechtigte

§ 42. Rechte der Netzzugangsberechtigten

§ 43. Beantragung des Netzzuganges durch Erdgasunternehmen

                               6. Teil

                         Erdgasleitungsanlagen

                             1. Abschnitt

          Errichtung und Auflassung von Erdgasleitungsanlagen

§ 44. Genehmigungspflicht

§ 45. Voraussetzungen

§ 46. Vorprüfung

§ 47. Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen

§ 48. Parteien

§ 49. Weitere Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

§ 50. Anzeigepflichten bei Betriebsbeginn und Betriebsende

§ 51. Eigenüberwachung

§ 52. Wechsel in der Person des Inhabers einer Erdgasleitungsanlage

§ 53. Erlöschen der Genehmigung

§ 54. Nicht genehmigte Erdgasleitungsanlagen

§ 55. Einstweilige Sicherheitsmaßnahmen

§ 56. Vorarbeiten zur Errichtung einer Erdgasleitungsanlage

                             2. Abschnitt

                              Enteignung

§ 57. Enteignungsvoraussetzung

§ 58. Zuständigkeit

                               7. Teil

                              Statistik

§ 59. Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

                               8. Teil

                         Behörden und Verfahren

                             1. Abschnitt

                               Behörden

§ 60. Zuständigkeit der Behörden in Gasangelegenheiten

§ 61. Behördenzuständigkeit in Preisangelegenheiten

§ 62. Erdgasbeirat

§ 63. Verschwiegenheitspflicht

                             2. Abschnitt

                              Verfahren

                           1. Unterabschnitt

                              Allgemeines

§ 64. Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

§ 65. Auskunftspflicht

§ 66. Kostenbeitrag

§ 67. Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 68. Kundmachung von Verordnungen

                           2. Unterabschnitt

        Vorprüfungsverfahren und Verfahren zur Genehmigung von

                         Erdgasleitungsanlagen

§ 69. Vorprüfungsverfahren

§ 70. Einleitung des Genehmigungsverfahrens

§ 71. Genehmigungsverfahren und Anhörungsrechte

§ 72. Erteilung der Genehmigung

                           3. Unterabschnitt

           Verfahren bei der Durchführung von Enteignungen

§ 73. Enteignungsverfahren

                               9. Teil

                           Strafbestimmungen

§ 74. Allgemeine Strafbestimmungen

§ 75. Konsensloser Betrieb

§ 76. Preistreiberei

§ 77. Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

10. Teil

Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 78. Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 79. Übergangsbestimmungen

§ 80. Schlussbestimmungen

§ 81. Inkrafttreten

§ 82. Vollziehung