Soziale Sicherheit (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 199 aus 2000,
01.01.2001
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 199/2000 (NR: GP XXI RV 88 AB 251 S. 32. BR: AB 6182 S. 667.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 37, Absatz 2, mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen: