Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 191 aus 2000,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
01.10.2000
59/04 EU - EWR
Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits
StF: BGBl. III Nr. 191/2000 (NR: GP XX RV 1482 AB 1606 S. 159. BR: AB 5895 S. 651.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlussakte wird genehmigt.
2. Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Die Notifikation gemäß Artikel 60, Absatz 2, des Abkommens wurde am 11. Mai 1999 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Oktober 2000 in Kraft getreten.
e-rk3
03.04.2020
20001000
NOR30001070