Ordentliche Volkszählung 2000/2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2000,
27.09.2000
31.12.2001
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Verordnung der Bundesregierung, mit der der Zähltag für die an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende Volkszählung bestimmt wird
StF: BGBl. II Nr. 313/2000
Gemäß Paragraph 10, Volkszählungsgesetz 1980, BGBl. Nr. 199, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 505 aus 1994,, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet: