Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Irland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2000,
01.01.1994
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND IRLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 99/2000
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. Jänner 1994 wirksam geworden.
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,
in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,
haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten Folgendes vereinbart: