Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2000,
29.03.2000
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 58/2000
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 7, Absatz eins, mit 29. März 2000 in Kraft getreten.
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
UNTER BEZUGNAHME auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,
IN DER ERWÄGUNG, die Abrechnung zwischen den beiden Vertragsparteien zu vereinfachen,
SIND wie folgt übereingekommen: