ADR - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2003,
11.02.2000
31.12.2002
(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
StF: BGBl. III Nr. 23/2000
idF:
BGBl. III Nr. 40/2003
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 10. Jänner 2000 unterzeichnet.
Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Schweden 5. November 1998
Deutschland 21. Dezember 1999