Kurztitel

ADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2003,

Inkrafttretensdatum

11.02.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002

Langtitel

(Übersetzung)

Multilaterale Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die

Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der

Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504

StF: BGBl. III Nr. 22/2000

Änderung

BGBl. III Nr. 39/2003

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 23. Dezember 1999 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet.

          ADR-Vertragsparteien:          Datum der Unterzeichnung:

             Norwegen                       20. Oktober 1999

             Schweden                       12. November 1999