Kostenerstattung von Sachleistungen (Portugal)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 1999,
01.10.1999
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Kostenerstattung von Sachleistungen
StF: BGBl. III Nr. 210/1999
Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, der Vereinbarung wurden am 15. Juni bzw. 24. September 1999 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. Oktober 1999 in Kraft getreten.
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,
in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,
haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart: