Auslieferungsvertrag (USA)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 1999,
Vertrag - USA
Paragraph 0
01.01.2000
08.01.1998
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Zur Anwendung vergleiche Bedingungen im Protokoll Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2010,.
AUSLIEFERUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
StF: BGBl. III Nr. 216/1999 (NR: GP XX RV 1083 und Zu 1083 AB 1343 S. 135. BR: AB 5743 S. 643.)
Deutsch, Englisch
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Oktober 1999 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 25, Absatz 2, mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
unter Hinweis auf den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika und den Notenwechsel betreffend die Todesstrafe, unterzeichnet in Wien am 31. Jänner 1930 1), und das Zusatzabkommen hiezu, unterzeichnet in Wien am 19. Mai 1934 2);
unter Feststellung, daß sowohl die Republik Österreich als auch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenwärtig die Bestimmungen dieses Vertrages anwenden;
in dem Wunsch, eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zur Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen und zu diesem Zweck einen neuen Auslieferungsvertrag zu schließen;
haben folgendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1930,
2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 1934,
Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: Extradition treaty between Austria and USA
e-rk3
20.08.2025
20000118
NOR30000146