Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2021,
Vertrag - Kroatien
Paragraph 0
01.11.1999
29.11.2021
19.02.1997
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 180/1999 (NR: GP XX RV 612 AB 1667 S. 162. BR: AB 5907 S. 653.)
BGBl. III Nr. 173/2021 (NR: GP XXVII RV 1032 AB 1059 S. 125. BR: AB 10761 S. 931.)
Deutsch, Englisch, Kroatisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Der Erhalt der Note gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurde am 26. August 1999 bestätigt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. November 1999 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE REPUBLIK KROATIEN, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
21.12.2021
20000093
NOR30000121