Kurztitel

Soziale Sicherheit (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1999,

Inkrafttretensdatum

01.10.1999

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. III Nr. 156/1999 (NR: GP XX RV 859 AB 1007 S. 104. BR: AB 5622 S. 635.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Juli 1999 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. Oktober 1999 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Großherzogtum Luxemburg

in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 21. Dezember 1971 zwischen den beiden Staaten über soziale Sicherheit 1) in der Fassung des Ersten Zusatzabkommens vom 16. Mai 1973 1) und des Zweiten Zusatzabkommens vom 9. Oktober 1978 2) tritt:

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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1974,

2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 349 aus 1980,