Luftverkehrsabkommen (Nepal)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 1999,
Vertrag – Nepal
Paragraph 0
01.06.1999
29.10.1997
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND S. M. REGIERUNG VON NEPAL
StF: BGBl. III Nr. 125/1999
Die Mitteilungen gemäß Artikel 21, des Abkommens wurden am 24. Februar bzw. 28. April 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 21, mit 1. Juni 1999 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und S. M. Regierung von Nepal
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
e-rk3
17.09.2019
20000039
NOR30000067