Absatz eins,Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten hat für die Geschäftsjahre 1977 bis 1984 an die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter einen Hundertsatz der Erträge an Versicherungsbeiträgen für Pflichtversicherte zu überweisen. Dieser Hundertsatz ergibt sich aus dem aliquoten Anteil an den Beiträgen zur Pflichtversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, und zwar
im Jahre 1977 für
49 000 Versicherte,
in den Jahren 1978 und 1979 für je
64 000 Versicherte,
im Jahre 1980 für
44 000 Versicherte,
im Jahre 1981 für
34 000 Versicherte,
im Jahre 1982 für
29 000 Versicherte,
im Jahre 1983 für
24 000 Versicherte,
im Jahre 1984 für
15 000 Versicherte.
Der Hundertsatz ist auf drei Dezimalstellen zu runden.