Absatz eins,Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten hat für die Geschäftsjahre 1973 bis 1980 an die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter einen Hundertsatz der Erträge an Versicherungsbeiträgen für Pflichtversicherte zu überweisen. Dieser Hundertsatz ergibt sich aus dem aliquoten Anteil an den Beiträgen zur Pflichtversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, und zwar
im Jahre 1973 für
20 000 Versicherte,
im Jahre 1974 für
30 000 Versicherte,
in den Jahren 1975 bis 1978 für je
35 000 Versicherte,
im Jahre 1979 für
15 000 Versicherte,
im Jahre 1980 für
5 000 Versicherte.
Der Hundertsatz ist auf drei Dezimalstellen zu runden.