Kurztitel

Preistransparenzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Text

Artikel I
(Verfassungsbestimmung)

Anmerkung, zu Bundesgesetzblatt Nr. 761 aus 1992,)

  1. Absatz einsDie Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in Artikel römisch II dieses Bundesgesetzes enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
  2. Absatz 2Dieser Artikel tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft.
  3. Absatz 3Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.