Kurztitel

Mühlenstrukturverbesserungsgesetz BVG

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Artikel römisch eins
(Verfassungsbestimmung)

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1995,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 206 aus 1981,)

  1. Absatz eins,Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im Artikel römisch zwei, des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten sind, sowie deren Vollziehung sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 1995 auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden wahrgenommen werden.
  2. Absatz 2,Dieser Artikel tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
  3. Absatz 3,Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.