Kurztitel

Umgründungssteuergesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 681 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

27.08.1994

Text

Artikel römisch drei
Umgründungssteuergesetz

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 681 aus 1994,, zu den Paragraphen eins, 2, 7, 12, 16, 32 und Anlage 3, Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,)

Das Umgründungssteuergesetz, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 680 aus 1994,, wird wie folgt geändert:

Anmerkung, Ziffer eins bis 6 betreffen die Änderungen des Umgründungssteuergesetzes)

  1. Ziffer 7
    Ziffer eins bis 6 sind auf Umgründungen anzuwenden, wenn die zugrundeliegenden Beschlüsse oder Verträge nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1) zustande gekommen sind.

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1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.