Kurztitel

Einkommensteuergesetz 1988 ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 681 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.08.1994

Text

Einkommensteuergesetz 1988

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 681 aus 1994,, zu den Paragraphen 6, 20 und 94 a, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,)

Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 680 aus 1994,, wird wie folgt geändert:

Anmerkung, Ziffer eins bis Ziffer 3 a, betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes)

  1. Ziffer 4
    Es sind anzuwenden
    1. Litera a
      Ziffer eins, auf Erwerbe sowie Anschaffungen und Herstellungen,
    2. Litera b
      Ziffer 2, auf Ausfuhrumsätze, die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1) vorgenommen bzw. erbracht werden,
    3. Litera c
      Ziffer 3, auf Ausschüttungen, die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zufließen.

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1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.