Kurztitel

Umgründungssteuergesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.12.1993

Text

Artikel römisch vier
Umgründungssteuergesetz

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,, zu den Paragraphen eins bis 14, 16, 18, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 29 bis 39, Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,)

Das Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/ 1991, wird wie folgt geändert:

Anmerkung, Ziffer eins bis Ziffer 28, betreffen die Änderungen des Umgründungssteuergesetzes)

  1. Ziffer 29
    Die Ziffer eins bis 27 sind auf Umgründungen anzuwenden, denen ein Stichtag nach dem 30. Dezember 1993 zugrunde gelegt wird. Abweichend davon ist Ziffer 26, auf Spaltungen auf Grund des Spaltungsgesetzes anzuwenden, wenn der Tag der Beschlußfassung nach dem 30. Juni 1993 liegt; dies gilt mit der Maßgabe, daß sich die Anwendung dieser Bestimmungen auch auf die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer bezieht.