Kurztitel

Einkommensteuergesetz 1988 ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 281 aus 1990,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1990

Text

Artikel römisch zwei

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 281 aus 1990,, zu den Paragraphen 3, 4, 14, 26, 45, 112 und 124, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,)

  1. Ziffer eins
    Artikel römisch eins ist anzuwenden,
    • Strichaufzählung
      wenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989,
    • Strichaufzählung
      wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1988 enden.
  2. Ziffer 2
    Abweichend von Ziffer eins, ist Artikel römisch eins Ziffer 2, 4, 5 und 7 auf Beiträge an Pensionskassen, die nach dem 31. Dezember 1988 und vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes gegründet worden sind, erst nach dem Erlöschen der Konzession im Sinne des Paragraph 49, Absatz eins, Ziffer eins und 2 des Pensionskassengesetzes anzuwenden.
  3. Ziffer 3
    Abweichend von Ziffer eins, ist Artikel römisch eins Ziffer 5 a, erstmalig auf Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1991 anzuwenden.