Artikel römisch eins ist anzuwenden,
- Strichaufzählungwenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989,
- Strichaufzählungwenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1988 enden,
- Strichaufzählungbeim Steuerabzug in sonstigen Fällen für Zeiträume nach dem 31. Dezember 1988.