Kurztitel

Wertpapierbereinigungsgesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1958,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

08.07.1958

Außerkrafttretensdatum

31.12.1986

Index

21/06 Wertpapierrecht

Text

Artikel römisch vier.

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1958,, zu Paragraph eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1954,)

Wurden Teilschuldverschreibungen vor dem 8. Mai 1945 von einer juristischen Person mit dem Sitz im Inland zur Zeichnung aufgelegt, lauten sie nach den Anleihebedingungen auf den Namen einer Kreditunternehmung mit dem Sitz im Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 und sind sie mit deren Biancoindossament zu versehen, ohne daß die Kreditunternehmung aus dem Indossament haftet, so gelten sie trotz Fehlens dieses Indossaments als im Sinne der Anleihebedingungen indossiert.

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2024

Gesetzesnummer

10001922

Dokumentnummer

NOR12160198

alte Dokumentnummer

N2195415936T