Unternehmensgesetzbuch ÜR
dRGBl. römisch eins S 1999 aus 1938, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1991,
Artikel 25
01.01.1991
Die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung im Firmenbuch eingetragenen Firmen können weitergeführt werden, soweit sie nach den bisherigen Vorschriften geführt werden durften.