Kurztitel

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 681 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

27.08.1994

Außerkrafttretensdatum

30.06.2010

Abkürzung

AVOG

Index

14/03 Abgabenverwaltungsorganisation

Text

Artikel römisch neun
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz

Anmerkung, zu den Paragraphen 2, 3, 4, 6, 14, 14 a, 14 b und Anlagen 1 bis 3, Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1975,)

Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1975,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,, wird wie folgt geändert:

Anmerkung, Ziffer eins bis 7 betreffen die Änderungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes)

  1. Ziffer 8
    Die Bestimmungen der Ziffer eins bis 7 sind ab dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union anzuwenden. Werden bei einer Abgabenbehörde bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres des Inkrafttretens Anbringen eingebracht zu deren Behandlung die Abgabenbehörde nur auf Grund der die sachliche Zuständigkeit ändernden Bestimmungen nicht mehr zuständig ist, so hat die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern nicht der Einschreiter bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der sachlichen Zuständigkeit seitens der Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist.

____________

*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2023

Gesetzesnummer

10000571

Dokumentnummer

NOR12160090

alte Dokumentnummer

N1199441070J