Absatz eins,Zivilluftfahrzeuge, die noch nicht allen Voraussetzungen nach Paragraph 12, entsprechen, und ausländische Zivilluftfahrzeuge, bei denen nicht alle Voraussetzungen für eine zulässige Verwendung im Fluge vorliegen (Paragraph 18,), dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung der Austro Control GmbH von einem Flugplatz auf einen anderen im Fluge überstellt und außerhalb von Erprobungsbereichen (Paragraph 7,) im Fluge technisch erprobt werden (Zwischenbewilligung).