Fixe Freisprecheinrichtungen
- Litera aDiese müssen eine Vorrichtung zur Befestigung von Mobiltelefonen im Wageninneren enthalten. Diese Vorrichtung muß so ausgeführt sein, daß der Lenker nach dem Einbau der Freisprecheinrichtung die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefons mit einer Hand bedienen kann, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.
- Litera bMikrofon sowie Ohrhörer (Kopfhörer) oder Lautsprecher der Freisprecheinrichtung müssen so angebracht werden können, daß die beim Lenken erforderliche Körperhaltung während des Telefonierens nicht wesentlich geändert werden muß und weder die freie Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers – insbesondere durch Kabel – beeinträchtigt wird. Weiters muß das Mikrofon so angebracht werden können, daß der Lenker bei Zuwendung nicht von der Beobachtung des Verkehrsumfeldes abgelenkt wird.