Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1999,
römisch fünf
Paragraph 4
01.03.1999
20.11.2020
95/02 Maß- und Eichrecht
Die Verlängerung der Gültigkeit der Eichung erstreckt sich auf alle zu einem Prüflos zusammengefassten Elektrizitätszähler bzw. elektrischen Tarifgeräte und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stichprobenprüfung durchgeführt wurde.
05.01.2026
10012894
NOR12159475
N9199916282A