Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1999,
römisch fünf
Paragraph eins
01.03.1999
20.11.2020
95/02 Maß- und Eichrecht
Für die in Paragraph 15, Ziffer 6 und 9 MEG angeführten Elektrizitätszähler und elektrischen Tarifgeräte wird die dort festgelegte Nacheichfrist um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn die Richtigkeit der Elektrizitätszähler bzw. elektrischen Tarifgeräte vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist.
05.01.2026
10012894
NOR12159472
N9199916279A