Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 85 aus 1999,
Anlage 4
24.03.1999
12.03.2002
Anlage 4
Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
1. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenflugfunkdienst
1.1 Fertigkeiten
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
1.2 Rechtliche Bestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage,
Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
der Telekommunikationsgebührenverordnung
des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)
1.3 Sonderbestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes
Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst; Kenntnis der Frequenzen, auf denen der Sprechfunkverkehr für Flugsicherungszwecke unter Verwendung der deutschen Sprache abgewickelt werden darf
1.4 Technische Kenntnisse
Kenntnis der
A Grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst
verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme
und Bedienung
B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über
„Technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Sprechfunk betreffen
2. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für
den beweglichen Flugfunkdienst
2.1 Fertigkeiten
A Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in
englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges
nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür
festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
B Schriftliche Übersetzung eines Textes nach aus dem
Fluginformationsdienst (zB Notam), in die deutsche Sprache
2.2 Rechtliche Bestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage,
Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
der Telekommunikationsgebührenverordnung
des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen, ausländische Funker-Zeugnisse) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)
2.3 Sonderbestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes
Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst
2.4 Technische Kenntnisse
Kenntnis der
A grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst
verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme
und Bedienung
B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über
„Technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Sprechfunk betreffen
3. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den
beweglichen Flugfunkdienst
3.1 Fertigkeiten
A Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher
Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln
und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen,
Ausdrücke und Abkürzungen
B Schriftliche Übersetzung eines Textes aus dem
Flugverkehrskontrolldienst (zB Notam), in die deutsche Sprache
3.2 Rechtliche Bestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
der Telekommunikationsgebührenverordnung
des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Luftfahrzeugfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
3.3 Sonderbestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Inhalt des Flugplanes, Änderung von Flugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes, Freigaben für Instrumentenflüge
Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst
3.4 Technische Kenntnisse
Kenntnis der
A Wirkungsweise und des Aufbaues der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Sprechfunk betreffen
D Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Funknavigationsanlagen sowie der Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen
4. Für den Erwerb eines Eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst
4.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
4.2 Rechtliche Bestimmungen
4.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend
Begriffsbestimmungen
Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen
Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.
Kenntnisse der Bestimmungen der regionalen Abkommen im Binnenschiffsfunkdienst wie
Verkehrsgeographie
Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle
4.4 Technische Kenntnisse
Grundlegende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten
Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Radar
Peilfunkanlagen
GPS
Bedienung und Wartung
5. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst
5.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
5.2 Rechtliche Bestimmungen
5.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend
Begriffsbestimmungen
Verkehrskreise im See- und Binnenschifffahrtsfunk Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen
Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnisse der Bestimmungen der regionalen Abkommen im Binnenschiffsfunkdienst wie
Verkehrsgeographie
Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle
5.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten
Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Radar
Peilfunkanlagen
GPS
Bedienung und Wartung
6. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst
6.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche
Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache
- Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs''
6.2 Rechtliche Bestimmungen
6.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung
Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt
Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen in den Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen
6.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den See- und Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar
Bedienung und Wartung
7. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst
7.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche
Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache
- Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs''
7.2 Rechtliche Bestimmungen
7.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung
Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt
Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen in den Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen
7.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über:
Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den Seefunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar
Bedienung und Wartung
8. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses römisch zwei
8.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
8.2 Rechtliche Bestimmungen
8.3 Sonderbestimmungen
Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten
Suche und Rettung (SAR)
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
8.4 Technische Kenntnisse
Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
9.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen
9.2 Rechtliche Bestimmungen
9.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS
Suche und Rettung (SAR)
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
9.4 Technische Kenntnisse
Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
10.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
10.2 Rechtliche Bestimmungen
10.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten
Suche und Rettung (SAR)
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
10.4 Technische Kenntnisse
Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
11.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen
11.2 Rechtliche Bestimmungen
11.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS
Suche und Rettung (SAR)
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
11.4.Technische Kenntnisse
Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk