Absatz eins,Die von den Zulassungsstellen ausgestellte Zulassungsbescheinigung entspricht funktionell dem bisherigen Zulassungsschein. Die Zulassungsbescheinigung hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage 6 Anmerkung, Anlage 6 nicht darstellbar) zu entsprechen; ihre Farbe ist gelb, wobei auf der Außenseite jeweils der untere Bereich bei Teil römisch eins rot und bei Teil römisch zwei blau gefärbt ist; ihre Gesamtabmessungen haben zu betragen:
- Ziffer einsZulassungsbescheinigung Teil römisch einsHöhe 105 mmBreite 297 mm
- Ziffer 2Zulassungsbescheinigung Teil römisch zweiHöhe 105 mm
Breite 223 mm.