ADR – Beförderung von Nitrocellulose der Rn. 2401 Ziff. 24 b) in Großpackmitteln (IBC)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 1998,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
09.10.1998
99/03 Kraftfahrrecht
Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2404 (2) und 3600 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) darf Nitrocellulose der Rn. 2401 Ziff. 24 b), UN 2555, mit Wasser bedeckt in metallenen Großpackmitteln (IBC) mit einem Fassungsraum von 4,5 m3 unter folgenden Bedingungen befördert werden:
Ziffer eins Ein Muster dieser IBC ist den in Abschnitt römisch vier des Anhangs A.6 festgelegten Bauartmusterprüfungen zu unterziehen.
Ziffer 2 Jeder IBC ist danach einer Inspektion gemäß Rn. 3663 zu unterziehen, aus der sich sein Zustand und die Übereinstimmung mit dem geprüften Muster feststellen läßt.
Ziffer 3 Auf jedem Behälter, für den alle Überprüfungen zufriedenstellend waren, ist eine Kennzeichnung mit nachstehenden Einzelheiten anzubringen; diese muß enthalten:
Ziffer 4 Leere Behälter gemäß dieser Vereinbarung sind gereinigt zurückzugeben.
Ziffer 5 Diese Vereinbarung entbindet nicht von der Einhaltung der übrigen Vorschriften des ADR, insbesondere der wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen gemäß Rn. 3662 und 3663 sowie der in Rn. 3612 (2) festgelegten zusätzlichen Kennzeichnung.
Ziffer 6 Die zuständigen Behörden der Unterzeichnerstaaten dieser Vereinbarung sind unverzüglich von jedem Zwischenfall bei den hiermit zugelassenen Beförderungen zu unterrichten.
Ziffer 7 Im Beförderungspapier ist zusätzlich zu den sonstigen nach dem ADR vorgeschriebenen Angaben zu vermerken:
Ziffer 8 Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen, gilt sie in diesem Fall nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
09.11.2020
10012857
NOR12159167
N9199855355L