Absatz eins,Die Behörde hat ein automationsunterstütztes Führerscheinregister zu führen. In dieses sind folgende Angaben einzutragen:
- Ziffer einsder Familienname und die Vornamen, akademische Grade, Tag und Ort der Geburt sowie frühere Familiennamen;
- Ziffer 2Klasse, Unterklasse oder Gruppe, für die der Führerschein ausgestellt wurde;
- Ziffer 3Datum der Ausstellung des Führerscheines;
- Ziffer 4die Führerscheinnummer;
- Ziffer 5allfällige Bedingungen, Befristungen, Beschränkungen oder Auflagen;
- Ziffer 6bei umgeschriebenen, umgetauschten, verlängerten oder ersetzten Führerscheinen die Daten des Führerscheines, auf Grund dessen die Neuausstellung erfolgte, insbesondere das Datum der Ersterteilung der Lenkberechtigung;
- Ziffer 7die Adresse, an der der Führerscheinbesitzer seinen Hauptwohnsitz hat.