- Litera a2 196 S bei Überlassung in Miete oder sonstige Nutzung,
- Litera b2 736 S zuzüglich Umsatzsteuer bei Übertragung in das Eigentum, Miteigentum oder Einräumung des Wohnungseigentums,
Entgeltrichtlinienverordnung 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 1998,
Paragraph 6
01.04.1998
09.04.1999
Kosten der ordentlichen Verwaltung
Paragraph 6, (1) Zur Deckung der Kosten der ordentlichen Verwaltung darf statt einer Verrechnung gemäß Paragraph 5, ein Pauschalbetrag (Paragraph 13, Absatz 3, WGG) verlangt werden. Dieser Pauschalbetrag darf je Jahr einen Höchstbetrag nicht übersteigen, der sich ergibt: