Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle „Loosdorf“ im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 1998,
römisch fünf
Artikel eins
12.11.1998
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle „Loosdorf“ der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle „Loosdorf“ liegt zwischen AB-km 74,00 und AB-km 75,00 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 5246 her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Loosdorf und Hürm aufliegenden Planunterlagen im (Plan Nr. A1/23-97 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
24.02.2026
10012833
NOR12158885
N9199813162U