Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 10 Tauern Autobahn – Autobahnzubringer Hallein im Bereich der Stadtgemeinde Hallein
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 426 aus 1998,
römisch fünf
Artikel eins
11.12.1998
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Autobahnzubringer Hallein im Zuge der A 10 Tauern Autobahn wird von km 0,73, das ist von der Einmündung des Zubringers in den künftigen Kreisverkehr bei der Bürgermeisterstraße bis zur Einbindung in die Halleiner Landesstraße als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Hallein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.
26.02.2026
10012825
NOR12158837
N9199812925O