Straßenverkehrszeichenverordnung 1998
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 1998,
römisch fünf
Paragraph 6
01.08.1998
StVZVO 1998
90/01 Straßenverkehrsrecht
Die Straßenverkehrszeichen sind nach den Maßangaben der in Anlage 3 angefügten Tabelle herzustellen. Abweichungen bis zu +/-3% der Maßangaben sind zulässig. Bei Hinweiszeichen sind dabei je nach Größe Eckabrundungen mit einem Radius bis zu 100 mm zulässig.
21.02.2018
10012793
NOR12158712
N9199811523O