von Befähigungsausweisen gemäß Paragraph 123, Absatz eins, Ziffer eins und 2
- Litera aauf bestimmte Fahrzeugarten,
- Litera bauf eine bestimmte Antriebsleistung,
- Litera cauf eine bestimmte Tragfähigkeit,
- Litera dauf eine Fahrzeuglänge von weniger als 20 m bei Befähigungsausweisen gemäß Paragraph 123, Absatz eins, Ziffer eins, bzw. auf eine Fahrzeuglänge von weniger als 30 m bei Befähigungsausweisen gemäß Paragraph 123, Absatz eins, Ziffer 2,,
- Litera eauf einzelne Gewässer oder Gewässerteile;