Kurztitel

ADR - Widerruf von 14 Vereinbarungen zwischen Deutschland und Österr.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.04.1997

Text

Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich

sind auf Grund der mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 1997,