Absatz eins,Personen, die an einer schweren Erkrankung des Nervensystems leiden, darf eine Lenkberechtigung nur erteilt oder belassen werden, wenn die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auch durch eine fachärztliche Stellungnahme bestätigt wird.
Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 1997,
Paragraph 12
01.11.1997
19.11.2002