Bestimmung des Straßenverlaufes der A9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle Gratkorn/Nord im Bereich der Marktgemeinde Gratkorn
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 1997,
römisch fünf
Artikel eins
23.08.1997
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Halbanschlußstelle Gratkorn/Nord der A9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Gratkorn wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt bei km 205,50 der A9 Pyhrn Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung mit der Eggenfelderstraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Gratkorn aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
09.03.2026
10012711
NOR12157839
N9199748490L