Absatz eins,Die zusammenfassende Lenkung aller Such- und Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Unfall eines Zivilluftfahrzeuges (Such- und Rettungsdienst) obliegt der Austro Control GmbH. Das gleiche gilt, wenn ein Unfall anzunehmen ist.
Luftfahrtgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 1997,
Paragraph 135
01.09.1997
31.08.2003
D. Untersuchung von Unfällen im zivilen Luftverkehr.
Paragraph 135, Such- und Rettungsmaßnahmen.