Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn-Anschlußstelle „Paß Lueg (Vollausbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Werfen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 1997,
römisch fünf
Artikel eins
06.12.1997
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle „Paß Lueg (Vollausbau)“ der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Werfen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen AB-km 33,80 und AB-km 34,26 und stellen die Verbindung mit der B 159 Salzachtal Straße von und in Richtung Bischofshofen her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Werfen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1566.20c im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
23.02.2026
10012692
NOR12157570
N9199711660I