Kurztitel

Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 686 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Text

Artikel 1

Zur Förderung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird von den Vertragsparteien eine österreichisch-slowenische Kommission für Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik, im folgenden „Kommission'' genannt, gebildet.