ADR - Freistellung v Molybdäntrioxid v Beförderungsvorschrift. - Wid.
Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1996,
Artikel eins
10.07.1996
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Belgien nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften des ADR Bundesgesetzblatt Nr. 601 aus 1994,) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 357 aus 1995,